Sehr geehrter Dr. Chen, ich habe noch eine Frage und zwar welchen Aufenthaltstitel darf ich beantragen: Aufenthaltsbewilligung, Niederlassungsbewilligung, Daueraufenthalt oder Familienangehöriger..?
Vielen Danke für die Hilfe!

Sehr geehrter Dr. Chen, ich habe noch eine Frage und zwar welchen Aufenthaltstitel darf ich beantragen: Aufenthaltsbewilligung, Niederlassungsbewilligung, Daueraufenthalt oder Familienangehöriger..?
Vielen Danke für die Hilfe!
Nein! Sie brauchen keinen Aufenthaltstitel beantragen. Sie gehören zur Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten EWR-Bürger, können nur die Dokumentation - "Daueraufentshaltkarte" (Gültigkeit für 10 Jahren) beantragen.
NAG:
b) Daueraufenthaltskarte (= Identitätsdokument; Kartenformat)
Diese Dokumentation wird für Angehörige von freizügigkeitsberechtigten EWRBürgern,
die selbst nicht EWR-Bürger sind, ausgestellt, wenn sie
1). Ehegatten sind, oder
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