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浏览完整版本 : 请教陈博士,关于持牌经理如何审请?



yoyo
11-01-26, 00:21
请教陈博士,想审请持牌经理,听说在一家店工作超过三年的话,就有资格审请是吗?另外还需要什么资料和如何办理?谢谢!

陈上伟
11-01-26, 22:12
去MA63申请。恐怕不是那么容易。

yoyo
11-01-26, 23:16
陈博士可否说的详细点,拜托,谢谢

betty
11-01-27, 16:17
Gewerbeberechtigung - Feststellung der individuellen Befähigung - Antrag

Voraussetzungen Wird der formelle Befähigungsnachweis zur Ausübung eines Gewerbes gemäß der Befähigungsnachweisverordnung bzw. der Bestimmungen in der Gewerbeordnung nicht erbracht, so besteht die Möglichkeit der Feststellung der individuellen Befähigung seitens der Behörde, wenn die für die Ausübung dieses Gewerbes erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen auf andere Weise nachgewiesen werden können.
Achtung: Bei den Gewerben nach dem Güterbeförderungs- und Gelegenheitsverkehrs-Gesetz (http://www.wien.gv.at/wirtschaft/gewerbe/gewerbeverfahren/gueter-gelegenheitsverkehr.html) kann keine individuelle Befähigung festgestellt werden. Bei diesen Gewerben muss in jedem Fall der formelle Befähigungsnachweis erbracht werden.
Unterlagen Der Antrag muss bei der Abteilung für Gewerbewesen und rechtliche Angelegenheiten des Ernährungswesens (http://www.wien.gv.at/wirtschaft/gewerbe/gewerbeverfahren/zustaendigkeit.html) (MA 63) eingebracht werden, der Antrag kann aber auch im Zuge einer Gewerbeanmeldung gleichzeitig bei der Behörde, bei der die Gewerbeanmeldung erstattet wird, eingebracht werden. Er muss folgende Angaben enthalten:

Den genauen Wortlaut des angestrebten Gewerbes bzw. der angestrebten Teiltätigkeit des Gewerbes, wenn die individuelle Befähigung nur für diese Teiltätigkeit vorliegt; im Gastgewerbe die Betriebsart (z. B. Buffet, Restaurant, Hotel, etc.)
Den beabsichtigten Standort der Gewerbeausübung
Angaben über den Bildungsweg und Art und Ausmaß der einschlägigen fachlichen und kaufmännischen Tätigkeiten der AntragswerberInnen
Dem Antrag müssen folgende Unterlagen in Kopie angeschlossen werden:

Ein Personaldokument (http://www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen/index.html) (z. B. Geburtsurkunde, bei Namensänderung auch Heiratsurkunde(n) oder Bescheid über Namensänderung, Nachweis eines allfälligen Titels, Staatsbürgerschaftsnachweis). Die Vorlage der Personaldokumente kann bei Personen, die bereits mit einer Gewerbeberechtigung im Gewerberegister eingetragen sind, entfallen.
Sämtliche einschlägige Unterlagen über den Bildungsgang und die bisherigen Tätigkeiten (Schulzeugnisse weiterführender Schulen, Lehrabschlusszeugnisse, Kurs- und Seminarbesuchsbestätigungen, etc.)
Sofern die AntragstellerInnen im angestrebten Gewerbe bereits als ArbeitnehmerInnen tätig waren:

Versicherungsverlaufsbestätigung der Gebietskrankenkasse
Dienstzeugnisse über Art und Ausmaß der fachlichen und kaufmännischen Tätigkeit

Sofern die AntragstellerInnen bereits selbstständig tätig waren:

Firmenbuchauszug (http://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/secure/module?gentics.am=Content&p.pub_dir=2596&p.node_id=705&p.filename=Seite.760006.html)
Gewerbeschein, bzw. Auszug aus dem Gewerberegister
Bestätigung der gewerberechtlichen GeschäftsführerInnen über Art und Ausmaß der fachlichen und kaufmännischen Tätigkeit im Unternehmen

Zuständigkeit Für die Feststellung der individuellen Befähigung ist in Wien die Abteilung für Gewerbewesen und rechtliche Angelegenheiten des Ernährungswesens (http://www.wien.gv.at/wirtschaft/gewerbe/gewerbeverfahren/zustaendigkeit.html) (MA 63) zuständig.
Kosten / Zahlung Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens entrichtet werden und betragen:

13,20 Euro Bundesstempel (Antrag)
3,60 Euro Bundesstempel pro Beilage
59,50 Euro Verwaltungsabgabe im Falle der positiven Erledigung des Antrages
Falls auf die AntragstellerInnen die Voraussetzungen des Neugründungsförderungsgesetzes (http://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/secure/module?gentics.am=Content&p.contentid=10007.36987) zutreffen, sind diese bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Formulars über die Neugründung (bzw. Betriebsübernahme) von den Gebühren befreit.
Rechnung und Zahlung (http://www.wien.gv.at/finanzen/rechnungsamt/index.html#zahlung)
AnsprechpartnerIn in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40 (http://www.wien.gv.at/advuew/internet/AdvPrSrv.asp?Layout=stelle&Type=K&stellecd=2001061413364634&Hlayout=personen).
Termin / Frist Das Verfahren dauert in der Regel zirka sechs Wochen.
Beachten Gewerbelisten:

Listen der reglementierten (http://www.wien.gv.at/wirtschaft/gewerbe/gewerbeverfahren/reglementiert.html) (auch Handwerke) und Teilgewerbe (http://www.wien.gv.at/wirtschaft/gewerbe/gewerbeverfahren/teilgewerbe.html)
Liste der freien Gewerbe: 674 KB PDF (http://www.wien.gv.at/wirtschaft/gewerbe/ahs-info/pdf/freie-gewerbe.pdf)
Homepage: Gewerbe- und Ernährungswesen (http://www.wien.gv.at/wirtschaft/gewerbe/index.html)
Formular

Online-Antrag: Feststellung der individuellen Befähigung (http://www.wien.gv.at/advwgrwebapp/public/IndBef.aspx)
Feststellung der individuellen Befähigung (downloaden und per Post senden):

20 KB PDF (http://www.wien.gv.at/wirtschaft/gewerbe/ahs-info/pdf/indiv-befaehigung.pdf)
38 KB RTF (http://www.wien.gv.at/wirtschaft/gewerbe/ahs-info/rtf/indiv-befaehigung.rtf)

http://www.wien.gv.at/layout-a/icons/adobe.jpg (http://get.adobe.com/de/reader/otherversions/)

http://www.wien.gv.at/layout-a/logo/ma63-klein.jpg Verantwortlich für diese Seite:
Gewerbewesen und rechtliche Angelegenheiten des Ernährungswesens (Magistratsabteilung 63)
Kontaktformular (http://www.wien.gv.at/formularserver/user/formular.aspx?pid=243b95371900481e9ed1335ccec6a26a&pn=B2d555436411c4af58b94491f3869a470&lang=de&data=%3CDaten%3E%3CSeite1%3E%3CGruppe1%3E%3Ct_mail%3Epost@ma63.wien.gv.at%3C/t_mail%3E%3Ct_dep%3EGewerbewesen%20und%20rechtliche%20Angelegenheiten%20des%20Ern%C3%A4hrungswesens%20(Magistratsabteilung%2063)%3C/t_dep%3E%3C/Gruppe1%3E%3C/Seite1%3E%3C/Daten%3E)