JXJ
07-12-19, 23:35
Anspruchsberechtigt sind alle in Wien wohnhaften und auch gemeldeten Personen, deren Haushaltseinkommen die jeweiligen ASVG-Richtsätze nicht überschreiten. Dazu zählen:
Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebezieher/innen (als Monatseinkommen gilt der Tagsatz multipliziert mit 30)
Pensionsbezieher/innen (Alters-, Invaliditäts-, Witwen- bzw. Waisenpension)
Kinderbetreuungsgeldbezieher/innen
Sozialhilfebezieher/innen und Mietbeihilfenbezieher/innen der MA 40 (erhalten automatisch den Heizkostenzuschuss)Ausgenommen von der Beantragung sind Bewohner/innen von Heimen sowie Personen, die keinen eigenen Haushalt führen (Obdachlose) und Asylwerber/innen. Auf den Heizkostenzuschuss gibt es keinen Rechtsanspruch.
Einkommensgrenzen 2007
Für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten folgende Einkommensobergrenzen:
Einzelpersonenhaushalte: 690,06 Euro netto
Zweipersonenhaushalte: 1.037,12 Euro netto
Zuschlag pro minderjährigem Kind: 72,32 Euro nettoDie Einkommensgrenzen entsprechen den derzeit gültigen ASVG-Richtsätzen. Bei der Berechnung des Gesamteinkommens wird das Einkommen aller Haushaltsmitglieder berücksichtigt. Ausgenommen von der Anrechnung sind Pflegegeld (http://www.wien.gv.at/amtshelfer/gesundheit/gesundheitsrecht/pflegegeld.html), Familienhilfe (http://www.wien.gv.at/amtshelfer/gesellschaft-soziales/magelf/foerderungen/familienhilfe.html), Mietbeihilfe (http://www.wien.gv.at/amtshelfer/gesundheit/gesundheitsrecht/mietbeihilfe.html), Wohnbeihilfe (http://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/wohnbeihilfe-antrag.html) und Mietzinsbeihilfen (http://www.wien.gv.at/ma50st/zinsbei.htm).
地址:
Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40) (http://www.wien.gv.at/ma40/index.htm)
Referat Heizkostenzuschuss
3., Schnirchgasse 12 (http://www.wien.gv.at/stadtplan/link.asp?Cmd=link&Adr_Str=schnirchgasse&Adr_Hnr=12&ResUser=640&WidthUser=1000&Layer4=1&Layer5=1&Layer2=1&Layer3=1&Layer6=1&Layer7=1&Layer8=1), Stiege 2, Erdgeschoss
Link: http://www.wien.gv.at/amtshelfer/gesundheit/gesundheitsrecht/heizkosten.html#inhalt
表格: http://www.wien.gv.at/ma40/ahs-info/pdf/heizkosten-antrag.pdf
Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebezieher/innen (als Monatseinkommen gilt der Tagsatz multipliziert mit 30)
Pensionsbezieher/innen (Alters-, Invaliditäts-, Witwen- bzw. Waisenpension)
Kinderbetreuungsgeldbezieher/innen
Sozialhilfebezieher/innen und Mietbeihilfenbezieher/innen der MA 40 (erhalten automatisch den Heizkostenzuschuss)Ausgenommen von der Beantragung sind Bewohner/innen von Heimen sowie Personen, die keinen eigenen Haushalt führen (Obdachlose) und Asylwerber/innen. Auf den Heizkostenzuschuss gibt es keinen Rechtsanspruch.
Einkommensgrenzen 2007
Für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten folgende Einkommensobergrenzen:
Einzelpersonenhaushalte: 690,06 Euro netto
Zweipersonenhaushalte: 1.037,12 Euro netto
Zuschlag pro minderjährigem Kind: 72,32 Euro nettoDie Einkommensgrenzen entsprechen den derzeit gültigen ASVG-Richtsätzen. Bei der Berechnung des Gesamteinkommens wird das Einkommen aller Haushaltsmitglieder berücksichtigt. Ausgenommen von der Anrechnung sind Pflegegeld (http://www.wien.gv.at/amtshelfer/gesundheit/gesundheitsrecht/pflegegeld.html), Familienhilfe (http://www.wien.gv.at/amtshelfer/gesellschaft-soziales/magelf/foerderungen/familienhilfe.html), Mietbeihilfe (http://www.wien.gv.at/amtshelfer/gesundheit/gesundheitsrecht/mietbeihilfe.html), Wohnbeihilfe (http://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/wohnbeihilfe-antrag.html) und Mietzinsbeihilfen (http://www.wien.gv.at/ma50st/zinsbei.htm).
地址:
Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40) (http://www.wien.gv.at/ma40/index.htm)
Referat Heizkostenzuschuss
3., Schnirchgasse 12 (http://www.wien.gv.at/stadtplan/link.asp?Cmd=link&Adr_Str=schnirchgasse&Adr_Hnr=12&ResUser=640&WidthUser=1000&Layer4=1&Layer5=1&Layer2=1&Layer3=1&Layer6=1&Layer7=1&Layer8=1), Stiege 2, Erdgeschoss
Link: http://www.wien.gv.at/amtshelfer/gesundheit/gesundheitsrecht/heizkosten.html#inhalt
表格: http://www.wien.gv.at/ma40/ahs-info/pdf/heizkosten-antrag.pdf