Anspruchsberechtigt sind alle in Wien wohnhaften und auch gemeldeten Personen, deren Haushaltseinkommen die jeweiligen ASVG-Richtsätze nicht überschreiten. Dazu zählen:Ausgenommen von der Beantragung sind Bewohner/innen von Heimen sowie Personen, die keinen eigenen Haushalt führen (Obdachlose) und Asylwerber/innen. Auf den Heizkostenzuschuss gibt es keinen Rechtsanspruch.
- Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebezieher/innen (als Monatseinkommen gilt der Tagsatz multipliziert mit 30)
- Pensionsbezieher/innen (Alters-, Invaliditäts-, Witwen- bzw. Waisenpension)
- Kinderbetreuungsgeldbezieher/innen
- Sozialhilfebezieher/innen und Mietbeihilfenbezieher/innen der MA 40 (erhalten automatisch den Heizkostenzuschuss)
Einkommensgrenzen 2007
Für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten folgende Einkommensobergrenzen:Die Einkommensgrenzen entsprechen den derzeit gültigen ASVG-Richtsätzen. Bei der Berechnung des Gesamteinkommens wird das Einkommen aller Haushaltsmitglieder berücksichtigt. Ausgenommen von der Anrechnung sind Pflegegeld, Familienhilfe, Mietbeihilfe, Wohnbeihilfe und Mietzinsbeihilfen.
- Einzelpersonenhaushalte: 690,06 Euro netto
- Zweipersonenhaushalte: 1.037,12 Euro netto
- Zuschlag pro minderjährigem Kind: 72,32 Euro netto
地址:
Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40)
Referat Heizkostenzuschuss
3., Schnirchgasse 12, Stiege 2, Erdgeschoss
Link: http://www.wien.gv.at/amtshelfer/ges...en.html#inhalt
表格: http://www.wien.gv.at/ma40/ahs-info/...ten-antrag.pdf
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