Folgende Dokumente sind bei Antragstellung im Original vorzulegen:
· 1 Antrag und 1 aktuelles Passfoto pro Antragsteller
· Geburtsurkunde mit beglaubigter deutscher Übersetzung
· Original und Kopie des Reisedokumentes (alle Seiten)
· Eine für Österreich gültige, alle Risiken abdeckende Kranken- und Unfallversicherung (Mindestdeckungssumme: EUR 30.000,--)
· aktuelle Meldebescheinigung (Einwohnermeldeamt) der Bundesrepublik Deutschland
· Polizeiliches Führungszeugnis von Deutschland (nicht älter als 3 Monate)
· Nachweis über Mittel zur Sicherung des Lebensunterhaltes
· Nachweis über beabsichtigte Unterkunft in Österreich (Meldezettel, Mietvertrag, Grundbuchauszug)
· Ärztliches Gesundheitszeugnis (bei geplanter Aufenthaltsdauer über 6 Monaten)
· Bei Aufenthaltserlaubnissen gem. § 90 Abs. 4 u. Abs. 3a Fremdengesetz (FrG):
Gebühr gemäß TP 7 (3) Konsulargebührengesetz (KGG) von 75 EURO in bar
Zusätzlich je nach Aufenthaltszweck vorzulegen:
· Heiratsurkunde mit beglaubigter deutscher Übersetzung
· Verpflichtungserklärung, Reisepasskopie, Aufenthaltsnachweis, Arbeits- und Lohnbestätigung sowie Wohnsitznachweis der unterhaltspflichtigen Person in Österreich
· Arbeitsbewilligung für Österreich (Beschäftigungsbewilligung, Arbeitserlaubnis Einzelsicherungsbescheinigung, Befreiungsschein)
· Nachweis über Studienplatz, Zulassungsbescheid, Inskriptionsbestätigung / Schulbesuchsbestätigung
· Berufsbefähigungsnachweis
· Integrationsvereinbarung
· Sonstige Nachweise: _________________________________________________
· Bei Niederlassungsbewilligungen / Niederlassungsnachweisen:
Gebühr gemäß § 14 TP 6 (1) Gebührengesetzes (GebG) von 13 EURO in bar
书签