"Aufenthaltsbewilligung – Familiengemeinschaft":
Eine Aufenthaltsbewilligung mit dem Zweck "Familiengemeinschaft" kann nur Ehegattinnen/Ehegatten, eingetragenen Partnerinnen/eingetragenen Partnern oder unverheirateten minderjährigen Kindern (auch Adoptivkindern und Stiefkindern) von Personen mit folgenden Aufenthaltsbewilligungen ausgestellt werden:
- "Rotationsarbeitskraft"
- "Künstler"
- "Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit"
- "Studierender"
- "§ 69a NAG"
Ehegattinnen/Ehegatten und eingetragene Partnerinnen/eingetragene Partner müssen das 21. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits vollendet haben.
Eine Familienzusammenführung ist bei folgenden Aufenthaltsbewilligungen nicht möglich:
- "Aufenthaltsbewilligung – Schüler"
- "Aufenthaltsbewilligung – Selbständiger"
- "Aufenthaltsbewilligung – Sozialdienstleistender"
- "Aufenthaltsbewilligung – Betriebsentsandter"
以上为法律原文,如果你有大学生签证,可以申请让配偶出来
书签