"Aufenthaltsbewilligung – Familiengemeinschaft":
Eine Aufenthaltsbewilligung mit dem Zweck "Familiengemeinschaft" kann nur Ehegattinnen/Ehegatten, eingetragenen Partnerinnen/eingetragenen Partnern oder unverheirateten minderjährigen Kindern (auch Adoptivkindern und Stiefkindern) von Personen mit folgenden Aufenthaltsbewilligungen ausgestellt werden:

  • "Rotationsarbeitskraft"
  • "Künstler"
  • "Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit"
  • "Studierender"
  • "§ 69a NAG"

Ehegattinnen/Ehegatten und eingetragene Partnerinnen/eingetragene Partner müssen das 21. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits vollendet haben.
Eine Familienzusammenführung ist bei folgenden Aufenthaltsbewilligungen nicht möglich:

  • "Aufenthaltsbewilligung – Schüler"
  • "Aufenthaltsbewilligung – Selbständiger"
  • "Aufenthaltsbewilligung – Sozialdienstleistender"
  • "Aufenthaltsbewilligung – Betriebsentsandter"



以上为法律原文,如果你有大学生签证,可以申请让配偶出来