Zulassungskriterien für StudienabsolventInnen
Qualifikation
erfolgreiche Absolvierung eines Diplomstudiums zumindest ab dem zweiten Studienabschnitt bzw. ein
Masterstudium an einer österreichischen Universität oder Fachhochschule
ausbildungsadäquate Beschäftigung
monatliches Mindestbruttoentgelt von 45% der ASVG Höchstbeitragsgrundlage (2013: 1.998 €)

StudienabsolventInnen mit einer RWR‐Karte erhalten eine RWR‐Karte plus mit
unbeschränktem Arbeitsmarktzugang, wenn sie innerhalb der letzten zwölf Monate
zumindest zehn Monate ihrem Ausbildungsniveau entsprechend beschäftigt waren.