Mitteilung über Ihre individuelle Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungs geld
Im Zuge der Antragstellung auf Kinderbetreuungsgeld ist seitens des Krankenversicherungsträgers Ihre individuelle Zuverdienstgrenze zu ermitteln. Die individuelle Zuverdienstgrenze ist für Sie günstiger, sofern sie höher als die fixe Zuverdienstgrenze von 16200 Euro ist.
Die Ermittlung Ihrer individuellen Zuverdienstgrenze konnte jedoch aufgrund fehlender Daten nicht abgeschlossen werden. Dies kann folgende Gründe haben:
- Für das Jahr 2011 (relevanter Zeitraum) liegen beim Finanzamt noch keine Steuerbescheid-Daten vor. In diesem Fall müssen Sie bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Steuerbescheid erwirken (zB Arbeitnehmerveranlagung durchführen).
- Sie haben bei der Beantragung bekannt gegeben, dass weitere Einkünfte (aus völkerreichtlichen Verträgen, wochengeldähnliche Leistungen oder Einkünfte EU-Parlament) vorliegen. Sie erhalten (relevanter Zeitraum) bekannt zu geben.
Im Falle Ihres Nichtmitwirkens gilt die fixe Zuverdienstgrenze von 16200 Euro!
Die individuelle Zuverdienstgrenze wird ausschließlich für die Leistung Kinderbetreuungsgeld zur anspruchsüberprüfung herangezogen (für die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld gelten andere Zuverdienstgrenzen).
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