Modul 1:
Modul 1 dient dem Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache zur vertieften elementaren Sprachverwendung (d.h. Deutschkenntnisse auf A2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
Drittstaatsangehörige sind mit erstmaliger Erteilung einer der folgenden Aufenthaltstitel zur Erfüllung von Modul 1 verpflichtet:
  • "Rot-Weiß- Rot – Karte" (gleichzeitig Erfüllungsfiktion, d.h. das Modul 1 der IV ist mit der Erteilung einer "Rot-Weiß-Rot – Karte" erfüllt)