"Halbe Kraft" von 23.00 bis 5.00 Uhr
"Halbnachtschaltung" lautet der unter städtischen Straßenbeleuchtern übliche Fachbegriff. Die meisten Straßenleuchten sind mit zwei Lampen bestückt. Von Mitternacht bis 5.00 Uhr blieb jeweils eine davon automatisch abgeschaltet.
Mit 1. Februar wurde diese Abschaltung eine Stunde vorverlegt. Statt um Mitternacht wird nun bereits um 23.00 Uhr deaktiviert. Ausgenommen sind die Hauptverkehrsstraßen, so die zuständige Magistratsabteilung 33.








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