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Ab 1. Juli 2011 können für eine Beschäftigung
- bis zu zehn Wochenstunden bzw.
- bis zu 20 Wochenstunden nach Abschluss des ersten Abschnitts eines Diplomstudiums bzw. nach Abschluss eines Bachelor-Studiums und Fortsetzung des Studiums
Beschäftigungsbewilligungen ohne Arbeitsmarktprüfung erteilt werden.
Eine Beschäftigung über zehn bzw. 20 Wochenstunden ist zwar nicht ausgeschlossen, allerdings kann diese nur genehmigt werden, wenn die Stelle nicht mit Arbeit suchend vorgemerkten inländischen oder integrierten ausländischen Arbeitskräften besetzt werden kann (Arbeitsmarktprüfung).
https://www.usp.gv.at/Portal.Node/us...0201.html#stud
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