Ausländische Studierende
劳工局的信息公告:
Ausländische Schüler und Studierende dürfen einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen:
* im Ausmaß von zehn Wochenstunden während des ersten Studienabschnitts ihres Diplomstudiums bzw bis zum Abschluß ihres Bachelor-Studiums;
* im Ausmaß von 20 Wochenstunden ab dem folgenden Studienabschnitt bzw nach Abschluß ihres Bachelor-Studiums.
Für eine Beschäftigung in diesem Umfang wird keine Arbeitsmarktprüfung durchgeführt. Soll das wöchentliche Beschäftigungsausmaß höher sein, hat das Arbeitsmarktservice zu prüfen, ob für den Arbeitsplatz arbeitsuchende Personen mit Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zur Verfügung stehen (Ersatzkraft-Prüfungsverfahren).
Der Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für SchülerInnen oder StudentInnen ist vom österreichischen Arbeitgeber an der regionalen Geschäftsstelle zu beantragen, in deren Sprengel der Arbeitsort sein soll.
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