Im Zusammenhang mit der Ausbildung fallen Kosten je nach Schulungsart in der Höhe von voraussichtlich EUR90/Tag an.Der Dienstnehmer verpflichtet sich,bei effektiv angefallenen,vom Dienstgeber getragenen Kosten dieser Ausbildung,die für ihn einen auch außerhalv des bestehneden Dienstverhältnisses wirtschaflich verwerbaren Vorteil un Nutzen begründen,inklusive vom Diestgeber aufzuwendenden Reisekosten rückzuvergüten,wenn das Diestverhältnis innerhalb von 3 Jahren nach dem Ende der Ausvildung infolge Kündigung durch den Dienstnehmer,vorzeitigen Austritt ohne wichtigen Frund oder gerechtfertigter Entlassung aus Verschulden des Dienstnehmers endet.Diese Rückzahlungspflicht verringert sich für drei volle Monate der Bindungsfrist im Dienstverhältnis zurückgelegte Dienstzeit um jeweils ein Zwölftel des Gesamtbetrages.
Die allgemeinen Ausbildungskosten während der Anlernzeit fallen nicht unter die zurückzahlbaren Ausbildungskosten,wenn das Dienstverhältnis nicht innerhalb dieser 2 Jahre beendet wird.