看那个standesamt了。一般是要求大使馆出证明,说这个名字存在的。
Vornamen

Zur Wahl bzw. Erklärung des Vornamens oder der Vornamen für ein Neugeborenes sind bei ehelicher Geburt die Eltern, bei unehelicher Geburt in der Regel die Mutter berechtigt.
Die Erklärung des Vornamens muss schriftlich beim zuständigen Standesamt abgegeben werden und ist Voraussetzung für die Ausstellung der Geburtsurkunde. In der Regel geben Sie diese Erklärung bereits mit der Anzeige der Geburt ab. Wenn Sie sich nicht gleich nach der Geburt für den Vornamen des Kindes entscheiden können, müssen Sie längstens innerhalb eines Monats beim Standesamt vorsprechen und dort den Vornamen beurkunden lassen.
In der Erklärung des Vornamens muss der Vorname oder die Vornamen, der oder die dem Kind gegeben wurde/wurden, angegeben werden. Bezeichnungen, die nicht als Vornamen gebräuchlich sind oder dem Wohl des Kindes abträglich sind, dürfen nicht in das Geburtenbuch eingetragen werden. Auch muss zumindest der erste Vorname des Kindes dem Geschlecht entsprechen.