Verkehrsstrafen gelten jetzt EU-weit
Ab einer Strafhöhe von 70 Euro wird es ernst. Das ist die Untergrenze, ab der Strafen künftig international vollstreckt werden. Und diese 70 Euro können ziemlich schnell fällig werden. ÖAMTC-Juristin Verena Hirtler hat festgestellt, dass einige Staaten offenbar in Hinblick auf diese 70 Euro Grenze ihre Verkehrsstrafen bereits erhöht haben: In Italien zahlt man für Parkdelikte 71 Euro, in Tschechien für Fahren ohne Licht am Tag. Auch beim ARBÖ sieht man die Gefahr, dass durch das Abkommen die Verkehrstrafen in die Höhe gehen könnten.
Behörden verpflichtet
Das Vollstreckungsabkommen regelt übrigens nicht das Strafprozedere an sich. Das bedeutet, die ausländische Behörde wendet sich zuerst an den Täter - erst wenn dieser nicht freiwillig zahlt dann werden die Behörden im Heimatstaat eingeschaltet. Sie sind gemäß dem Abkommen verpflichtet die Strafe einzutreiben. Bisher war die Verfolgung ausländischer Verkehrssünder so gut wie aussichtslos, wenn sie nicht gerade auf frischer Tat ertappt wurden, daher sind viele Strafen gar nicht bearbeitet worden.
Anreiz zum Eintreiben
Das neue Vollstreckungsabkommen sieht übrigens vor, dass die Strafgelder jenem Land gehören, das die Strafe eintreibt. Diese Regelung bietet den wesentlichen Anreiz, dass das Abkommen auch funktionieren kann, sagt ARBÖ Vizepräsident Herbert Grundtner.
Unverständliche Strafzettel?
Was bedingt durch das Abkommen im Detail auf die Autofahrer zukommt, wird sich Verkehrsjuristen zufolge erst in der Praxis zeigen. Es gibt noch mehrere offene Fragen. Zum Beispiel, in welcher Sprache die Strafbescheide ausgeschickt werden. Mit einem Strafzettel auf Ungarisch oder Litauisch dürfen die meisten hierzulande wohl überfordert sein. Der ARBÖ fordert eine Übersetzung unmissverständlich ein: "Das muss übersetzt werden. Das wäre eine Verletzung der Rechte, wenn man eine 70 Euro Strafe bekommt und dann 200 bis 300 Euro braucht, um das von einem Dolmetsch übersetzen zu lassen."
Noch kein Gesetz, aber keine Schonfrist
Offiziell tritt der EU-Rahmenbeschluss am Donnerstag, den 22. März in Kraft. Bis zu diesem Tag werden die meisten Mitgliedsstaaten die Umsetzung zwar nicht schaffen, auch Österreich nicht. Der Gesetzesentwurf liegt aber bereits vor und soll bis zum Sommer beschlossen werden. Mit einer Schonfrist sollten Verkehrsrowdies aber dennoch nicht rechnen, denn die Strafen können auch später noch vollstreckt werden warnen Juristen.







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