"Alle ausländischen Arbeitskräfte (Drittstaatsangehörige) die eine Niederlassungsbewilligung-unbeschränkt, den Aufenthaltstitel: Daueraufenthalt-EG oder einen Niederlassungsnachweis haben, besitzen ebenfalls
einen uneingeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Achtung: Drittstaatsangehörige die den Aufenthaltstitel: Daueraufenthalt-EG, in einem anderen EU-Land haben, dürfen sich nur 3 Monate zur Arbeitssuche in Österreich aufhalten. Wollen solche Arbeitskräfte eine unselbstständige Erwerbstätigkeit in Österreich nachgehen, so benötigen sie zusätzlich eine Beschäftigungsbewilligung sowie eine Niederlassungsbewilligung-beschränkt. Achtung: diese ist quotenpflichtig!"
http://www.auslaender.at/articles/26...rkt/Page1.html
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