Was glaubt ihr, wann kommt Österreich dran, dass die GIS in Österreich Fernsehgebühren für PC's verlangen?

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Seit dem 1. Januar 2007 sind PCs, die mit dem Internet verbunden werden können, grundsätzlich gebührenpflichtig. Denn ein so genannter "internetfähiger PC" ist laut Rundfunkstaatsvertrag auch ohne besondere TV-Karte ein Empfangsgerät, oder genauer: ein "neuartiges Rundfunkempfangsgerät". Mit technischen Errungenschaften wie UMTS-Handys oder PDAs, die auch ohne eigenes Empfangsteil Rundfunk empfangen können, hat es der mit dem Internet vernetzte PC schon lange in den Text des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (RGebStV) geschafft. Dank einer Übergangslösung wurde bisher auf eine Erhebung der Gebühren verzichtet. In der Silvesternacht endete diese befristete Befreiung von der Gebührenpflicht, die wohl auch gewährt wurde, weil das Rundfunk-Angebot der Öffentlich-Rechtlichen im Netz bis dato noch nicht so üppig war.

Jetzt ist sie da, die PC-Gebühr, auf den Internetseiten und Formularen der GEZ kann der Computer angemeldet werden. Allerdings tun sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten mit Rundfunk im Netz weiter schwer. Außer den zahlreichen ARD-Radiosendern, die live auch ins Netz senden, funkt da noch nicht viel. Zumindest nicht im Sinne der Rundfunkgebührenordnung. Denn Podcasts oder Streams von Tagesschau-Sendungen, die im Netz auch zeitversetzt angesehen werden können, gelten nicht als Rundfunk im Sinne des Gesetzes – und eignen sich damit nicht als Argument für die neue Gebühr. Wohl auch deshalb fällt die auf PCs erhobene Gebühr vorerst vergleichsweise bescheiden aus. Sie orientiert sich am Satz, der auch für ein einzelnes Radio zu entrichten ist, derzeit sind das 5,52 Euro im Monat. Eigentlich war geplant, auch für einen internetfähigen PC die volle Rundfunkgebühr von 17,03 Euro zu berechnen. Die wird in jedem Fall erhoben, wenn der PC mit einer TV-Karte oder einem DVB-T-Empfänger ausgerüstet ist und damit als vollwertiger Rundfunkempfänger gilt.
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Quelle: Heise Online, http://www.heise.de/newsticker/meldung/83110 (02.01.2007)