http://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/personenwesen/staatsbuergerschaft/beibehaltung.html
Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft
Voraussetzungen Der freiwillige Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit bewirkt den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft. Um die österreichische Staatsbürgerschaft nicht zu verlieren, muss die Bewilligung der Beibehaltung vor dem Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit beantragt und mit schriftlichem Bescheid bewilligt werden.
Voraussetzungen für die Bewilligung
- Interesse der Republik Österreich an der Beibehaltung Staatsbürgerschaft oder
- Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung und Vorliegen eines für die Beibehaltung besonders berücksichtigungswürdigen Grundes im Privat- und Familienleben
- Zustimmung des anderen Staates liegt vor
- Unbescholtenheit der AntragstellerInnen







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