别忘了zuschuss的钱以后要还的,它只是一个kredit
Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld


Allgemeine Informationen

Alleinerziehende und Familien können einen zinsenlosen Kredit in Form des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld beantragen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 6,06 Euro pro Tag. Das sind ca. 181,80 Euro pro Monat.
Hinweis: Es besteht, wie beim Kinderbetreuungsgeld . auch, die Möglichkeit zum Zuverdienst. Sie müssen allerdings hinsichtlich des Zuschusses für Paare gesonderte Zuverdienstgrenzen des zweiten Elternteiles beachten. Detaillierte Informationen zum Zuverdienst erhalten Sie im Kapitel "Zuverdienstmöglichkeiten . ".
Beim Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld handelt es sich um eine Art Kredit, der an das Finanzamt zurückgezahlt werden muss, sobald bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden.
Beginn der Rückzahlung

  • für selbst rückzahlungspflichtige Alleinerziehende bzw. den anderen Elternteil (bei Alleinerziehenden): ab einem Jahreseinkommen von mehr als 14.000 Euro (Rückzahlungsraten liegen zwischen drei und neun Prozent des Jahreseinkommens)
  • für Eltern, die miteinander verheiratet sind oder in Lebensgemeinschaft leben: ab einem gemeinsamen Jahreseinkommen von mehr als 35.000 Euro (Rückzahlungsraten liegen zwischen fünf und neun Prozent des Jahreseinkommens)

Hinweis: Welche Einkünfte zum Jahreseinkommen für die Kreditrückzahlung an das Finanzamt zählen, erfahren Sie bei Ihrem Finanzamt. Der Abgabenanspruch entsteht mit Ende des Jahres, in dem das Einkommen die Einkommensgrenze jährlich überschreitet. Die Verpflichtung zur Rückzahlung endet mit dem auf die Geburt des Kindes folgenden 7. Kalenderjahr.
Achtung:
Der Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld bedeutet automatisch den Verzicht auf den Zuschuss, da der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes Voraussetzung für den Bezug des Zuschusses ist.