http://www.wien.gv.at/verwaltung/per...ntkarte-de.pdf
可以看看,MA35
应该对你有帮助
另摘自BM.I
打电话去MA 35问问吧。
3.
Für Angehörige von freizügigkeitsberechtigten EWR-Bürgern, die Drittstaatsangehörige sind, werden Daueraufenthaltskarten bei Vorliegen der Voraussetzungen ausgestellt, wenn sie
- Ehegatte sind
- Verwandter des EWR-Bürgers oder seines Ehegatten in gerader absteigender Linie bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres und darüber hinaus, sofern Unterhalt gewährt wird.
- Verwandter des EWR-Bürgers oder seines Ehegatten in aufsteigender gerader Linie, wenn Unterhalt gewährt wird
Der Antrag ist spätestens nach Ablauf von 3 Monaten ab der Niederlassung zu stellen.
书签