im rahmen einer elektronischen auswertung konnter festgestellt werden,dass sie im verfahren um die erteilung einer lenkberechtigung seit mehr als 18monaten keiner aktivitäten mehr gesetzt haben.
sie werden daher ersucht ,die bisher angefallenen
gebühren in der gesamthöhe von 7,20-
für 1 antritte zur theorieprüfung und 0 antitte zur praxisprüfung
bis spätestens 07.05.2009 zu entrichten.verwenden sie dafür bitte
beiliegenden erlagschein.