Zulassung zu deutschsprachigen Masterstudien

Die Zulassungsbestimmungen für deutschsprachige Masterstudien sind in den Studienplänen verankert. Als Voraussetzung für die Zulassung gilt jeweils der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines in Frage kommenden Fachhochschul-Bakkalaureatsstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung. Die Definition des jeweils fachlich in Frage kommenden Vorstudiums ist dem Studienplan zu entnehmen.