Allgemeine Einbürgerungsvoraussetzungen

  • mindestens zehnjähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt . in Österreich, davon mindestens fünfjährige Niederlassungsbewilligung .
  • Unbescholtenheit
    • keine gerichtlichen Verurteilungen und
    • kein anhängiges Strafverfahren (sowohl im In- als auch im Ausland)
    • keine schwer wiegenden Verwaltungsübertretungen mit besonderem Unrechtsgehalt
  • hinreichend gesicherter Lebensunterhalt
    • Nachweis fester und regelmäßiger eigener Einkünfte aus Erwerb, Einkommen, gesetzlichen Unterhaltsansprüchen oder Versicherungsleistungen für die letzten drei Jahre zum Entscheidungszeitpunkt
  • Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung, Geschichte Österreichs und des jeweiligen Bundeslandes
    • Nachweis durch schriftliche Prüfung, wenn keine Ausnahmeregelungen bestehen (z.B. Deutsch ist Muttersprache, Minderjährigkeit, Schulbesuch mit positiver Beurteilung im Unterrichtsgegenstand "Deutsch")
  • bejahende Einstellung zur Republik Österreich und Gewährleistung, dass keine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit besteht
  • kein bestehendes Aufenthaltsverbot (in Österreich und in einem anderen EWR-Staat) und kein anhängiges Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung
  • keine Ausweisung innerhalb der letzten zwölf Monate
  • kein Naheverhältnis zu einer extremistischen oder terroristischen Gruppierung
  • grundsätzlich Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
  • durch die Verleihung der Staatsbürgerschaft dürfen
    • die internationalen Beziehungen der Republik Österreich nicht wesentlich beeinträchtigt werden und
    • die Interessen der Republik Österreich nicht geschädigt werden