Allgemeine Einbürgerungsvoraussetzungen
- mindestens zehnjähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt . in Österreich, davon mindestens fünfjährige Niederlassungsbewilligung .
- Unbescholtenheit
- keine gerichtlichen Verurteilungen und
- kein anhängiges Strafverfahren (sowohl im In- als auch im Ausland)
- keine schwer wiegenden Verwaltungsübertretungen mit besonderem Unrechtsgehalt
- hinreichend gesicherter Lebensunterhalt
- Nachweis fester und regelmäßiger eigener Einkünfte aus Erwerb, Einkommen, gesetzlichen Unterhaltsansprüchen oder Versicherungsleistungen für die letzten drei Jahre zum Entscheidungszeitpunkt
- Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung, Geschichte Österreichs und des jeweiligen Bundeslandes
- Nachweis durch schriftliche Prüfung, wenn keine Ausnahmeregelungen bestehen (z.B. Deutsch ist Muttersprache, Minderjährigkeit, Schulbesuch mit positiver Beurteilung im Unterrichtsgegenstand "Deutsch")
- bejahende Einstellung zur Republik Österreich und Gewährleistung, dass keine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit besteht
- kein bestehendes Aufenthaltsverbot (in Österreich und in einem anderen EWR-Staat) und kein anhängiges Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung
- keine Ausweisung innerhalb der letzten zwölf Monate
- kein Naheverhältnis zu einer extremistischen oder terroristischen Gruppierung
- grundsätzlich Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
- durch die Verleihung der Staatsbürgerschaft dürfen
- die internationalen Beziehungen der Republik Österreich nicht wesentlich beeinträchtigt werden und
- die Interessen der Republik Österreich nicht geschädigt werden
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