Das neue Bleiberecht unterscheidet zwei Gruppen von Asylwerbern: Jene, die nach dem 1. Mai 2004 nach Österreich gekommen sind, betrifft die Neuregelung nicht. Bei ihnen wird der humanitäre Aspekt im Zuge des regulären Asylverfahrens mitberücksichtigt.
Die älteren Fälle können sich nun direkt beim jeweiligen Bundesland um humanitäres Aufenthaltsrecht bemühen. Im Falle eines positiven Bescheids liegt die Letztentscheidung beim Innenministerium. Als Unterstützung wird dort ein Beirat eingerichtet. Das Bleiberecht kann von der Innenministerin innerhalb der ersten drei Jahre auch wieder aberkannt werden.







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