这是网上给你找得,最后那个我貌似木有给过,我就给了前面4个

wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen:

  • "Ehefähigkeitszeugnis"
  • Geburtsurkunde . oder eine dieser entsprechenden Urkunde
  • Reisepass . oder sonstiger Nachweis der Staatsangehörigkeit und ein Lichtbildausweis
  • Bestätigung der Meldung . oder Nachweis des Aufenthaltes (z.B. Hotelbestätigung)
    Hinweis: Für in Österreich gemeldete Personen kann der Standesbeamte oder die Standesbeamtin eine Abfrage im Zentralen Melderegister (ZMR) durchführen. In diesem Fall muss keine Bestätigung der Meldung vorgelegt werden.
  • eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade