这是网上给你找得,最后那个我貌似木有给过,我就给了前面4个
wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen:
- "Ehefähigkeitszeugnis"
- Geburtsurkunde . oder eine dieser entsprechenden Urkunde
- Reisepass . oder sonstiger Nachweis der Staatsangehörigkeit und ein Lichtbildausweis
- Bestätigung der Meldung . oder Nachweis des Aufenthaltes (z.B. Hotelbestätigung)
Hinweis: Für in Österreich gemeldete Personen kann der Standesbeamte oder die Standesbeamtin eine Abfrage im Zentralen Melderegister (ZMR) durchführen. In diesem Fall muss keine Bestätigung der Meldung vorgelegt werden.- eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade







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