Der Antrag sieht folgende Änderungen vor:
- Die Abschaffung der Studiengebühren für Inländer und EU-Bürger
- Studiengebühr von 363,36 Euro für Nicht-EU-Bürger statt wie bisher 726 Euro pro Semester
- "Bummelstudenten" zahlen nach Mindestzeit plus Toleranzsemestern volle Studiengebühr in der Höhe von 363,36 Euro
- Der Wegfall der Zugangbeschränkungen für Inländer und EU-Bürger
- Die Finanzierung des Uni-Kollektivvertrags







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