Der Antrag sieht folgende Änderungen vor:

  • Die Abschaffung der Studiengebühren für Inländer und EU-Bürger
  • Studiengebühr von 363,36 Euro für Nicht-EU-Bürger statt wie bisher 726 Euro pro Semester
  • "Bummelstudenten" zahlen nach Mindestzeit plus Toleranzsemestern volle Studiengebühr in der Höhe von 363,36 Euro
  • Der Wegfall der Zugangbeschränkungen für Inländer und EU-Bürger
  • Die Finanzierung des Uni-Kollektivvertrags