Übergangsrecht und Dokumentationen für bereits bestehende Aufenthaltsrechte
Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigungen, die vor dem Inkrafttreten des NAG erteilt wurden, gelten innerhalb der Gültigkeitsdauer weiter. (Sie gelten als der Aufenthaltstitel nach dem NAG, dessen Zweck sie entsprechen.) In der Durchführungsverordnung . zum NAG ist geregelt, wie die "alten" Titel ab dem 1.1.2006 weiter gelten. Dies ist vor allem von Bedeutung, wenn ein Verlängerungsantrag gestellt wird.
Quelle: www.help.gv.at
http://www.help.gv.at/Content.Node/12/Seite.120800.html







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