o Aufnahmebestätigung der Universität, der Fachhochschule, der akkreditierten Privatuniversität oder des UniversitätslehrgangesNAG 的DV-(Durchführungsverordnung):bei Studierenden zusätzlich:
o bei Verlängerungsanträgen: Studienerfolgsnachweis über das vorangegangene Studienjahr (ist nach den „maßgeblichen“ studienrechtlichen Vorschriften zu erstellen)2 (8 Wochenstunden/16 ECTS-Punkte pro Studienjahr).
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