Bedingung für die Erlangung der Übungsfahrt
1.) Der Fahrschüler muss bereits beim Amtsarzt gewesen sein.
2.) Die Bestätigung der Fahrschule, dass der Schüler 6 Fahrstunden und den Grundkurs absolviert hat.
3.) Vom Fahrlehrer muss
der Meldezettel,
der Führerschein,
der Zulassungschein vorgelegt werden.
Wenn das Fahrzeug nicht auf den Fahrlehrer zugelassen ist, muss eine Zustimmungserklärung vom Fahrzeugbesitzer beigebracht werden.)
4.) Von einer Werkstatt muss eine Bestätigung über das verwendete Fahrzeug vorgelegt werden (das Zündschloss muss rechts und die Handbremse in der Mitte sein).
5.) Der Fahrbegleiter muss sieben Jahre den Führerschein besitzen, und darf in den letzten fünf Jahren keine Vorstrafen haben.
书签