您好,我们是学生,孩子从出生到两岁都领取了Familienbeihilfe和KBG。但是这次的Familienbeihilfe没有申请下来,我想请问陈博士,是不是现在的政策又变了呢?要符合什么样的条件才可以申请Familienbeihilfe呢?
您好,我们是学生,孩子从出生到两岁都领取了Familienbeihilfe和KBG。但是这次的Familienbeihilfe没有申请下来,我想请问陈博士,是不是现在的政策又变了呢?要符合什么样的条件才可以申请Familienbeihilfe呢?
理论上学生是不能申请的
你们呆这里多久了?
如果查出来你们没有资格领取,要把钱退回的
06年该政策了,学生不能申请了.之前好像学生也可以申请的
之前学生也不行吧,我记得我问过。
那就不太清楚了,我的朋友就申到了,可是现在不行了,可能当时比较幸运吧
如果父母都是外国留学生,从来都不能领取FBH。就更不能领取KBG了。这个政策是一贯的。
那就是他们的好运气了。
Familienbeihilfe Unabhängig von ihrer Beschäftigung und ihrem Einkommen haben Eltern mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich Anspruch auf Familienbeihilfe.
Die Familienbeihilfe ist neben Schulbuchaktion und Schülerfreifahrt eine Leistung, die alle bekommen. Für Kinder unter 18 Jahren gibt’s die Familienbeihilfe automatisch. Für ältere Kinder in einer Schul- oder Berufsausbildung bekommen Sie die Familienbeihilfe bis zum Alter von 26 – unter Umständen auch bis 27. Eine entsprechende Bestätigung müssen Sie an das zuständige Finanzamt senden. Bei Studierenden im ersten Jahr gilt die Aufnahme als ordentlicher Hörer als Voraussetzung. Danach müssen StudentInnen einen Leistungsnachweis erbringen.
Wer hat Anspruch auf Familienbeihilfe?
- Österreichische StaatsbürgerInnen
- EU/EWR-StaatsbürgerInnen
- Drittstaatsangehörige, die sich auf Grund eines auf Dauer ausgerichteten Aufenthaltstitels in Österreich aufhalten
- Anerkannte Flüchtlinge nach dem Asylgesetz
Quelle: AK
http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-2329.html
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So,enjoy penis .. Oops, I mean life!
KBG
Erhalten nicht österreichische StaatsbürgerInnen auch KBG?Ja, unter folgenden Voraussetzungen:
-wenn für das Kind der Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und die Familienbeihilfe tatsächlich ausgezahlt wird (Mitteilung des Finanzamtes)
-wenn der Elternteil, der das Kinderbetreuungsgeld bezieht, mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt
-wenn die Einkünfte im jeweiligen Kalenderjahr unter € 14.600 (bis Ende 2007) bzw. € 16.200,- (ab Anfang 2008) liegen (Zuverdienstgrenze)
-wenn Eltern und Kind den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich haben.
- wenn Eltern und Kind außerdem einen Aufenthaltstitel (§ 8 und § 9 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) vorweisen können oder
- wenn Eltern und Kind den Status als subsidiär schutzberechtigte Person (§ 8 Asylgesetz) haben und die Eltern selbständig oder unselbständig erwerbstätig sind.
Quelle:AK
http://www.arbeiterkammer.at/www-413...AD-2185.html#2
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