引用 作者: helloyoko 查看文章
Familienbeihilfe Unabhängig von ihrer Beschäftigung und ihrem Einkommen haben Eltern mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich Anspruch auf Familienbeihilfe.

Die Familienbeihilfe ist neben Schulbuchaktion und Schülerfreifahrt eine Leistung, die alle bekommen. Für Kinder unter 18 Jahren gibt’s die Familienbeihilfe automatisch. Für ältere Kinder in einer Schul- oder Berufsausbildung bekommen Sie die Familienbeihilfe bis zum Alter von 26 – unter Umständen auch bis 27. Eine entsprechende Bestätigung müssen Sie an das zuständige Finanzamt senden. Bei Studierenden im ersten Jahr gilt die Aufnahme als ordentlicher Hörer als Voraussetzung. Danach müssen StudentInnen einen Leistungsnachweis erbringen.

Wer hat Anspruch auf Familienbeihilfe?
- Österreichische StaatsbürgerInnen
- EU/EWR-StaatsbürgerInnen
- Drittstaatsangehörige, die sich auf Grund eines auf Dauer ausgerichteten Aufenthaltstitels in Österreich aufhalten
- Anerkannte Flüchtlinge nach dem Asylgesetz
Quelle: AK
http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-2329.html
这里面说的签证类型,最起码应该是niederlassung之类的了。
AK给出来的不能完全代表Finanzamt,要去Finanzamt问。