太长了,11页,截一句Daher hat die belangte Behörde nunmber binnen einer Frist von 8 Wochen zu prüfen,ob Voraussetzungen für die Verleihung der Österreichischen Staatbürgerschaft-ausgenommen diejenigen nach § 10 Abs.1 Z 2 bis 6,Z 8 und Abs.2 StbG-vorliegen und einen Bescheid schriftlich zu erlassen.我等好了,我也传给律师了,让他帮我盯着吧,谢谢大家!