Voraussetzungen
Grundsätzlich müssen die allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung von Aufenthaltstitelnvorliegen. Für die Erteilung einer "Aufenthaltsbewilligung – Schüler" müssen zusätzlich folgende spezielle Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ordentliche Schülerinnen/ordentliche Schüler einer öffentlichen Schule oder
- Ordentliche Schülerinnen/ordentliche Schüler einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht oder
- Schülerinnen/Schüler einer Statutschule mit Öffentlichkeitsrecht oder
- Schülerinnen/Schüler einer zertifizierten nichtschulischen Bildungseinrichtung oder
- Außerordentliche Schülerinnen/außerordentliche Schüler einer öffentlichen Schule oder einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht, soweit es sich um die erstmalige Ausstellung einer Aufenthaltsbewilligung handeltoder
- Ordentliche "Studierende" einer öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule für Berufstätige.
根据这个规定,非正式生只能是初次申请时可以,延长居留不行。
书签