但我看这些的不是六年内啊?
Gesicherter Lebensunterhalt
Für die Verleihung der Staatsbürgerschaft muss der Lebensunterhalt durch feste und regelmä-
ßige eigene Einkünfte, ohne die Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen in den letzten
drei Jahren, hinreichend gesichert sein. Daran sind zwei Kriterien geknüpft: Die Höhe des
Einkommens muss zunächst den Ausgleichszulagenrichtsätze nach § 293 ASVG entsprechen,
bei Unterhaltsansprüchen muss das pfändungsfreie Existenzminimum des Verpflichteten be-
rücksichtigt werden (§ 291a EO).
Alleinstehende müssen über mindestens 837,63 Euro und Ehepaare müssen über mindestens
1.255,90 Euro verfügen. Für jedes minderjährige Kind müssen mindestens 129,24 Euro nach-
gewiesen werden. Zweitens sind feste und regelmäßige Einkünfte in dieser Höhe für die letz-
ten drei Jahre vor dem Zeitpunkt der Entscheidung über den Einbürgerungsantrag nachzuwei-
sen.
https://www.vorarlberg.at/vorarlberg...ergerungsv.htm
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