请问陈博士我是5年奥地利居留卡,太太是签证c类出来80天,在签证有效期内这里向移民局递交申请家庭rot wein rot plus卡,现在收到移民局beschwerde的信, 意思是说拒绝在奥地利申请,她已经到目前有孕9个月,没有保险,签证到3月11号已过期,移民局说等生完孩子可以做飞机就送回国,孩子不就跟母亲分开了,这样情况现在怎么办?
请问陈博士我是5年奥地利居留卡,太太是签证c类出来80天,在签证有效期内这里向移民局递交申请家庭rot wein rot plus卡,现在收到移民局beschwerde的信, 意思是说拒绝在奥地利申请,她已经到目前有孕9个月,没有保险,签证到3月11号已过期,移民局说等生完孩子可以做飞机就送回国,孩子不就跟母亲分开了,这样情况现在怎么办?
Allgemeines zum Erstantrag für Aufenthaltstitel für Österreich
- Antragstellung im Ausland
- Antragstellung in Österreich
- Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln
- Weiterführende Links
- Rechtsgrundlagen
Antragstellung im Ausland
Grundsätzlich müssen Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels vor der Einreise nach Österreich im Ausland bei der österreichischen Vertretungsbehörde(Botschaft, Konsulat) eingebracht werden. Die Zuständigkeit der Vertretungsbehörde richtet sich nach dem Wohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers. Anträge müssen persönlich eingebracht werden.
Die österreichische Vertretungsbehörde prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit des Antrags und leitet diesen an die zuständige Niederlassungsbehörde in Österreich weiter. Diese prüft, ob die Voraussetzungen für die Erteilung des Aufenthaltstitels vorliegen.
Liegen die Erteilungsvoraussetzungen vor, wird dies der österreichischen Vertretungsbehörde mitgeteilt. Gegebenenfalls (d.h. bei visumpflichtigen Antragstellerinnen/visumpflichtigen Antragstellern) erfolgt ein Auftrag zur Erteilung eines Visums. Die österreichische Vertretungsbehörde im Ausland informiert die Antragstellerin/den Antragsteller darüber. Sie/er kann mit dem gültigen Visum oder, falls keine Visumpflicht besteht, ohne Visum (visumfrei) nach Österreich einreisen und den Aufenthaltstitel bei der zuständigen Niederlassungsbehörde persönlich abholen.
Antragstellung in Österreich
Folgende Personengruppen können den Erstantrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels in Österreich stellen:
- Familienangehörige von Österreicherinnen/Österreichern, EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern, sonstigen EWR-Bürgerinnen/sonstigen EWR-Bürgern (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) oder Schweizerinnen/Schweizern, die in Österreich dauernd wohnhaft sind und nicht ihr unionsrechtliches oder das ihnen auf Grund des Freizügigkeitsabkommens EG-Schweiz zukommende Aufenthaltsrecht von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben, nach rechtmäßiger Einreise und während ihres rechtmäßigen Aufenthalts in Österreich
Zu den "Familienangehörigen" (Kernfamilie) zählen folgende Personen:ACHTUNGDie Antragstellung berechtigt nicht zur Überschreitung der Dauer des erlaubten visumfreien Aufenthalts.
- Ehegattinnen/Ehegatten, die das 21. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits vollendet haben
- Eingetragene Partnerinnen/eingetragene Partner, die das 21. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits vollendet haben
- Ledige minderjährige Kinder (einschließlich Adoptiv- und Stiefkinder)
- Fremde (das sind Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft) bis längstens sechs Monate nach Ende ihrer rechtmäßigen Niederlassung in Österreich, wenn sie für diese Niederlassung keine Bewilligung oder Dokumentation nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) benötigt haben
- Fremde bis längstens sechs Monate nach Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft oder der Staatsangehörigkeit der Schweiz oder eines EWR-Staates
Folgende weitere Personengruppen können ihren Erstantrag im Inland stellen, wobei
auch hier die Antragstellung nicht zur Überschreitung der Dauer des erlaubten visumfreien
Aufenthalts berechtigt:
- Kinder im Fall des § 23 Abs 4 NAG (das heißt, falls das Kind seinen Aufenthaltstitel von einer zusammenführenden Person ableiten kann) innerhalb der ersten sechs Monate nach der Geburt. Im Fall des erstmaligen Antrags eines Kindes nach § 23 Abs 4 NAG binnen sechs Monaten nach der Geburt entfällt das Erfordernis der Vorlage der Kopie des gültigen Reisedokuments, sofern das Kind nicht über ein gültiges Reisedokument verfügt
- Fremde, die an sich zur visumfreien Einreise berechtigt sind, während des erlaubten visumfreien Aufenthalts
- Fremde, die eine Aufenthaltsbewilligung als Forscherbeantragen und deren Familienangehörige, jeweils nach rechtmäßiger Einreise und während ihres rechtmäßigen Aufenthalts
- Fremde, die als besonders Hochqualifizierte einen Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot – Karte" beantragen, während ihres rechtmäßigen Aufenthalts in Österreich mit einem Aufenthaltsvisum mit sechsmonatiger Gültigkeitsdauer zum Zweck der Arbeitssuche in Österreich
- Fremde, die einen Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot – Karte"gemäß § 41 NAG (das heißt für Studienabsolventen) beantragen, während ihres rechtmäßigen Aufenthalts in Österreich mit einer Bestätigung gemäß § 64 Abs 4 NAG (Bestätigung, dass ein weiterer Aufenthalt in Österreich für einen Zeitraum von sechs Monaten zum Zweck der Arbeitssuche erlaubt ist)
- Drittstaatsangehörige, die gemäß § 1 Abs 2 lit i oder j AuslBG oder § 1 Z 5, 7 oder 9
AuslBVO vom Anwendungsbereich des AuslBGausgenommen sind oder die unter § 1 Z
4 Personengruppenverordnung 2014 – PersGV 2014, BGBl. II Nr. 340/2013, fallen und
die eine Aufenthaltsbewilligung "Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit" oder eine
Aufenthaltsbewilligung "Studierende" beantragen, nach rechtmäßiger Einreise und
während ihres rechtmäßigen Aufenthalts- Drittstaatsangehörige, die über ein österreichisches Reife-, Reifeprüfungs- oder
Diplomprüfungszeugnis einer in- oder ausländischen Schule verfügen, nach
rechtmäßiger Einreise und während ihres rechtmäßigen Aufenthalts
Weiters: Ist eine Ausreise zum Zweck der gebotenen Antragstellung im Ausland nachweislich nicht möglichbzw. nicht zumutbar und liegt kein zwingendes Erteilungshindernis vor, kann die Niederlassungsbehörde auf begründeten Antrag in folgenden Fällen eine Inlandsantragstellung zulassen:
- Bei unbegleiteten Minderjährigen zur Wahrung des Kindeswohls
- Zur Aufrechterhaltung des Privat- und Familienlebens im Sinne des Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
Weiters: Ist eine Ausreise zum Zweck der gebotenen Antragstellung im Ausland nachweislich nicht möglichbzw. nicht zumutbar und liegt kein zwingendes Erteilungshindernis vor, kann die Niederlassungsbehörde auf begründeten Antrag in folgenden Fällen eine Inlandsantragstellung zulassen:
- Bei unbegleiteten Minderjährigen zur Wahrung des Kindeswohls
- Zur Aufrechterhaltung des Privat- und Familienlebens im Sinne des Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)。请律师帮你用向Ma35上诉,用欧盟人权条款(欧盟EMEK 8)本来中国大陆国籍没有享用申根免签的情况下只能通过大使馆申请签证,除非符号上一篇条款条件符合者,申请者才能在境内向市政府申请签证!错也在35局的移民局人员没有了解NAG和个国国家的外交关系就让你们在境内递交申请....只要用这一条款上诉,如果他们不接受,必须马上叫律师向Verwaltungsgericht上诉,那么你的太太就可以留在奥地利申请和成功拿到居留...在母亲生下孩子后就必须离境就已经违反欧盟人权法了......可以叫律师用Menschenrechte, Kinderschutzgesetz 和Mutterschutzgesetz向Verwaltungsgericht 申述。那么在上诉审批结果没有下了时,你太太还是可以在奥地利境内等待结果,不需要马上离境......
谢谢你陈博士,请问有相关这方面经验的律师推荐吗?万分感激!Weiters: Ist eine Ausreise zum Zweck der gebotenen Antragstellung im Ausland nachweislich nicht möglichbzw. nicht zumutbar und liegt kein zwingendes Erteilungshindernis vor, kann die Niederlassungsbehörde auf begründeten Antrag in folgenden Fällen eine Inlandsantragstellung zulassen:
- Bei unbegleiteten Minderjährigen zur Wahrung des Kindeswohls
- Zur Aufrechterhaltung des Privat- und Familienlebens im Sinne des Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)。请律师帮你用向Ma35上诉,用欧盟人权条款(欧盟EMEK 8)本来中国大陆国籍没有享用申根免签的情况下只能通过大使馆申请签证,除非符号上一篇条款条件符合者,申请者才能在境内向市政府申请签证!错也在35局的移民局人员没有了解NAG和个国国家的外交关系就让你们在境内递交申请....只要用这一条款上诉,如果他们不接受,必须马上叫律师向Verwaltungsgericht上诉,那么你的太太就可以留在奥地利申请和成功拿到居留...在母亲生下孩子后就必须离境就已经违反欧盟人权法了......可以叫律师用Menschenrechte, Kinderschutzgesetz 和Mutterschutzgesetz向Verwaltungsgericht 申述。那么在上诉审批结果没有下了时,你太太还是可以在奥地利境内等待结果,不需要马上离境......
报纸上就有些律师的广告了,他们很多都是专业在外国人法律的....没有问题的!记得要照我以上说的,让律师了解来龙去脉,然后必须要用欧盟(EMRK)这条款去上诉才有机会留下来和具有权力在欧盟内申请等待居留许可。必须把错的责任也推向MA35,是他们自己没有了解情况下就胡乱接受申请,他们是主要负责移民法律的,连他们都搞不清楚状况,谁还搞得清楚啊........现在孩子要出生了,就要母子分离,那么就是严重的影响了人权和人身自由法律......还有儿童法和母亲保护法律条款都是可以有利的让你们在境内️等待....孩子没有奶水怎么办?没有妈妈怎么办?或者孩子一出生就要周车劳顿和母亲回国等待都是带有很大的人权违法和歧视...........这以上的陈词都是有利辩护你们在境内等待和拿到居留!其一次申请红白红卡➕是必须在总局20区的MA35申请的,负责审批红白红卡➕的居留的政府官员也就有几个固定的.....如果你是运气不好遇到那几个老的女官员,那么事情就会被他们搞得好复杂,在他们不受理和不理解的情况下,一定要去向法院(Verwaltungsgericht) 提起诉讼......
谢谢你陈博士报纸上就有些律师的广告了,他们很多都是专业在外国人法律的....没有问题的!记得要照我以上说的,让律师了解来龙去脉,然后必须要用欧盟(EMRK)这条款去上诉才有机会留下来和具有权力在欧盟内申请等待居留许可。必须把错的责任也推向MA35,是他们自己没有了解情况下就胡乱接受申请,他们是主要负责移民法律的,连他们都搞不清楚状况,谁还搞得清楚啊........现在孩子要出生了,就要母子分离,那么就是严重的影响了人权和人身自由法律......还有儿童法和母亲保护法律条款都是可以有利的让你们在境内������️等待....孩子没有奶水怎么办?没有妈妈怎么办?或者孩子一出生就要周车劳顿和母亲回国等待都是带有很大的人权违法和歧视...........这以上的陈词都是有利辩护你们在境内等待和拿到居留!其一次申请红白红卡➕是必须在总局20区的MA35申请的,负责审批红白红卡➕的居留的政府官员也就有几个固定的.....如果你是运气不好遇到那几个老的女官员,那么事情就会被他们搞得好复杂,在他们不受理和不理解的情况下,一定要去向法院(Verwaltungsgericht) 提起诉讼......
你好 陈博士。这礼拜去verwaltungsgericht 谈话(跟律师)。最终还是母亲和孩子需要回去。孩子出生已经半个月了。律师也说再上诉剩算不高。问这样情况怎么处理为好?万分感谢!Weiters: Ist eine Ausreise zum Zweck der gebotenen Antragstellung im Ausland nachweislich nicht möglichbzw. nicht zumutbar und liegt kein zwingendes Erteilungshindernis vor, kann die Niederlassungsbehörde auf begründeten Antrag in folgenden Fällen eine Inlandsantragstellung zulassen:
- Bei unbegleiteten Minderjährigen zur Wahrung des Kindeswohls
- Zur Aufrechterhaltung des Privat- und Familienlebens im Sinne des Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)。请律师帮你用向Ma35上诉,用欧盟人权条款(欧盟EMEK 8)本来中国大陆国籍没有享用申根免签的情况下只能通过大使馆申请签证,除非符号上一篇条款条件符合者,申请者才能在境内向市政府申请签证!错也在35局的移民局人员没有了解NAG和个国国家的外交关系就让你们在境内递交申请....只要用这一条款上诉,如果他们不接受,必须马上叫律师向Verwaltungsgericht上诉,那么你的太太就可以留在奥地利申请和成功拿到居留...在母亲生下孩子后就必须离境就已经违反欧盟人权法了......可以叫律师用Menschenrechte, Kinderschutzgesetz 和Mutterschutzgesetz向Verwaltungsgericht 申述。那么在上诉审批结果没有下了时,你太太还是可以在奥地利境内等待结果,不需要马上离境......
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