引用 作者: edisonshaun8 查看文章
NAG Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz





Durchbrechung der Fünfjahresfrist

Aufenthalt außerhalb Österreichs innerhalb der Fünfjahresfrist

  • insgesamt länger als 10 Monate oder
  • durchgehend länger als 6 Monate
    Folge:
    Die Frist beginnt ab der letzten rechtmäßigen Einreise neuerlich zulaufen



    Verlust des Titels „Daueraufenthalt - EG“ oder„Daueraufenthalt Familienangehöriger“


    • Rückstufung: bei gerichtlicher Verurteilung, wenn der Tatbestand fürdie Erlassung eines Aufenthaltsverbotes oder einer Ausweisung erfülltwäre, aber aufenthaltsbeendende Maßnahmen nach dem FPG nichterlassen werden können
    • Rückstufung auf Rot-Weiß-Rot-Karte plus
    • Gegenstandslosigkeit: : bei Vorliegen eines Aufenthaltsverbots einesanderen EWR Staates, wenn AST Österreicher oder EWR-Bürger wirdoder Daueraufenthalt-EG eines Mitgliedsstaates erhält oder seit 6Jahren nicht mehr in Österreich niedergelassen ist
    • Erlöschen: wenn sich der/die DSA durchgehend länger als 12 Monatenicht im EWR-Raum aufgehalten hat





多谢了,看来也是生活重心转移就失效了,这玩意也无所谓了,就这样吧