华人德语培训中心     Fahrschule Rainer     
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  1. #1
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    预设 请教陈博士和各位有关失业金的问题

    请教陈博士和各位,失业金是必须报税(20小时)满一年后才有资格去申请,还是说需要更长的保税时间和更高的报税小时才有资格申请失业金啊?

  2. #2
    高级会员 新生儿
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    预设 回覆: 请教陈博士和各位有关失业金的问题

    引用 作者: BB_425 查看文章
    请教陈博士和各位,失业金是必须报税(20小时)满一年后才有资格去申请,还是说需要更长的保税时间和更高的报税小时才有资格申请失业金啊?
    Allgemeine Infos zum Arbeitslosengeld


    Das Arbeitslosengeld dient zur Existenzsicherung für die Zeit Ihrer Arbeitsuche.

    Die Voraussetzungen dafür sind:

    Sie müssen arbeitslos, arbeitsfähig und arbeitswilligsein, d.h. bereit sein, ein zumutbares Beschäftigungsangebot anzunehmen bzw. an einem Kurs des AMS teilzunehmen und eigenaktiv einen Arbeitsplatz zu suchen. Und Sie müssen der Stellenvermittlung zur Verfügung stehen.

    Außerdem müssen Sie eine Mindestdauer an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigungaufweisen.
    Das bedeutet: Wenn Sie das erste Mal Arbeitslosengeld beantragen müssen Sie in den letzten 2 Jahren vor der Antragstellung mindestens 52 Wochen gearbeitet haben. Bei jeder weiteren Inanspruchnahme benötigen Sie 28 Wochen Beschäftigung innerhalb des letzten Jahres.

    Sind Sie unter 25 Jahre alt, dann genügen bei erstmaliger Geltendmachung 26 Wochen Beschäftigung innerhalb des letzten Jahres.

    Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist vom durchschnittlichen Einkommen des letzten oder vorletzten Jahres abhängig. Es beträgt ca. 55 Prozent des Nettoeinkommens. Müssen Sie für Familienangehörige sorgen, erhalten Sie auch Familienzuschläge, z.B. für Kinder. Nutzen Sie den AMS Arbeitslosengeld-Rechner, um die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes zu berechnen. Sie finden diesen unter dem Link http://ams.brz.gv.at/ams/alrech/.

    Das Arbeitslosengeld wird grundsätzlich für 20 Wochen zuerkannt. Es wird für 30 Wochen gewährt, wenn insgesamt 156 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungen vorliegen.
    Die Bezugsdauer erhöht sich in Abhängigkeit des Alters und dem Ausmaß der vorangegangen Beschäftigungen.


    Wie können Sie das Arbeitslosengeld beantragen?

    Den Antrag auf Arbeitslosengeld können Sie persönlichbei Ihrer AMS-Geschäftsstelle einbringen.

    Wenn Sie ein eAMS-Konto haben, können Sie das Arbeitslosengeld elektronisch beantragen. Genaue Informationen zu den konkreten Schritten und die dabei zu beachtenden Voraussetzungen finden Sie direkt in Ihrem eAMS-Konto.

    Zum Thema „eAMS-Konto“ gibt es auch ein ausführliches Video. Klicken Sie hier, wenn Sie das Video gleich ansehen möchten.

    Wenn Sie noch kein eAMS-Konto haben und bereits das Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses kennen, können Sie uns Ihre Daten zur Stellensuche auch vorab bekanntgeben. Nutzen Sie dazu das Service „Beim AMS anmelden“ unter dem Link www.ams.at/anmelden. Zur Antragstellung müssen Sie aber persönlich in Ihre AMS-Geschäftsstelle kommen.

    Weitere Informationen zum Arbeitslosengeld finden Sie auf unserer Serviceseite für Arbeitsuchende unter dem Link www.ams.at/sfa im Bereich „Finanzielles“ oder informieren Sie sich in Ihrer Geschäftsstelle über Ihre individuellen Voraussetzungen.

    Zum Thema „Wichtige Informationen für Bezieher und Bezieherinnen von finanziellen Leistungen“ gibt es auch ein ausführliches Video. Hier erhalten Sie zum Beispiel Informationen zu Meldepflichten, Zumutbarkeitsbestimmungen und Versicherungsschutz. Klicken Sie hier, wenn Sie das Video gleich ansehen möchten.

  3. #3
    高级会员 新生儿
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    预设 回覆: 请教陈博士和各位有关失业金的问题

    Alles zum Arbeitslosengeld

    Alle unselbstständigen Erwerbstätigen und freien DienstnehmerInnen haben bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld. Allerdings nur, wenn ihr Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze von brutto 405,98 Euro (Stand 2015) lag.


    Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?

    Wie lange Sie Arbeitslosengeld bekommen können, hängt von folgenden Faktoren ab:

    • Wie lange Sie vor der Arbeitslosigkeit arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren (d.h. Sie müssen über der Geringfügigkeitsgrenze verdient haben).
    • Wie alt Sie sind, wenn Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld stellen.

    Wenn Sie zum ersten Mal Arbeitslosengeld brauchen

    Wenn Sie zum ersten Mal Arbeitslosengeld beantragen und über 25 Jahre alt sind, müssen Sie innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten nachweisen können.
    Wenn Sie schon öfter Arbeitslosengeld gebraucht haben

    Wenn Sie bereits einmal Arbeitslosengeld bezogen haben, gilt ein Antrag auf Arbeitslosengeld als wiederholte Inanspruchnahme. In diesem Fall bekommen Sie Arbeitslosengeld, wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate insgesamt 28 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung nachweisen können.
    Antrag stellen beim Arbeitsmarktservice

    Stellen Sie Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld am besten sofort und persönlich beim Arbeitsmarktservice, denn das Arbeitslosengeld wird Ihnen frühestens mit dem Tag der Antragstellung zuerkannt. Zuständig ist jenes Arbeitsmarktservice, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz bzw. Ihren ständigen Aufenthalt haben. Wenn Sie den Antrag zurückbringen, müssen Sie auch eine Arbeitsbescheinigung vorlegen, sofern Ihr Arbeitgeber die An- und Abmeldung nicht elektronisch via Internet abwickelt (ELDA).




    Die Arbeitsbescheinigung enthält Angaben zu:

    • Dauer und Art des Arbeitsverhältnisses
    • Beendigungsart und
    • Ansprüchen wie Kündigungsentschädigung

    Vom AMS erhalten Sie das Antragsformular. Darin finden Sie alle benötigten Dokumente aufgelistet.


    ACHTUNG!

    Die Art, wie Sie Ihren Job beenden, beeinflusst den Beginn des Arbeitslosengeldbezugs: Eine "schuldhafte" Beendigung (fristlose Entlassung) oder freiwillige Lösung des (freien) Dienstverhältnisses führt dazu, dass Sie für die ersten vier Wochen (28 Tage) kein Arbeitslosengeld erhalten.




    Wenn Arbeitslosengeld nicht sofort ausgezahlt wird

    In folgenden Situationen ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, auch wenn Sie grundsätzlich Anspruch darauf haben und der Antrag rechtzeitig gestellt wurde.
    Zum Beispiel:

    • wenn bei Beendigung des Dienstverhältnisses noch ein Resturlaub offen war
    • wenn Sie Kündigungsentschädigung erhalten
    • wenn wegen einer Erkrankung noch Entgeltfortzahlungspflicht des ehemaligen Dienstgebers besteht
    • während des Bezuges von Kranken- oder Wochengeld
    • während eines Auslandsaufenthaltes - sofern Sie nicht nachweislich im Ausland einen Arbeitsplatz suchen

    Während des Ruhenszeitraumes erhalten Sie keine Leistung, d.h. der Beginn des Bezuges wird verschoben. Die Bezugsdauer wird aber nicht verkürzt. Wenn Sie also einen Anspruch auf Arbeitslosengeld im Ausmaß von 20 Wochen haben, beginnen diese 20 Wochen erst nach Ende des Ruhens zu laufen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, Arbeitslosengeld als Vorschuss auf die Kündigungsentschädigung bzw. Urlaubsersatzleistung zu erhalten


    So wird das Arbeitslosengeld berechnet

    Der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes beträgt 55% des täglichen Nettoeinkommens, das sich aus der Beitragsgrundlage ergibt. Unter bestimmten Voraussetzungen bekommen Sie einen Ergänzungsbetrag bis 60% bzw. 80% des täglichen Nettoeinkommens. Und zwar dann, wenn der Grundbetrag niedriger als der Ausgleichszulagenrichtsatz ist.
    Familienzuschlag

    Kinder werden beim Arbeitslosengeld berücksichtigt. Jede zuschlagsberechtigte Person bekommt einen Familienzuschlag, der täglich € 0,97 beträgt. Außerdem haben Sie unter Umständen Anspruch auf einen Ergänzungsbetrag bis zu 80% des täglichen Nettoeinkommens.


    Kann ich zum Arbeitslosengeld dazu verdienen?

    Melden Sie dem AMS jede Erwerbstätigkeit. Tun Sie das nicht und werden Sie bei einer nicht gemeldeten Tätigkeit angetroffen, so wird unwiderlegbar angenommen, dass die Arbeit über der Geringfügigkeitsgrenze bezahlt wurde. Sie verlieren dadurch nicht nur das Arbeitslosengeld für die Dauer der Tätigkeit. Sie müssen sogar mit einer Rückforderung für zumindest 4 Wochen rechnen.
    ACHTUNG!

    Sie können bis zur „Geringfügigkeitsgrenze“ dazu verdienen, ohne dass Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe gekürzt werden. 2015 beträgt diese Geringfügigkeitsgrenze 405,98 € brutto monatlich bzw. 31,17 € täglich.




    Auszahlung des Arbeitslosengeldes

    Sie erhalten das Arbeitslosengeld immer monatlich im Nachhinein, ca. um den 8. des Monats. Das AMS überweist Ihnen das Geld auf das Girokonto bzw. per Post. Dasselbe gilt für die Notstandshilfe.


    Abfertigung & Arbeitslosengeld

    Die Auszahlung einer Abfertigung hat keine Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld.


    Zeiten der Arbeitslosigkeit als Pensionszeiten

    Für Personen, die vor dem 1.1.2005 das 50. Lebensjahr vollendet haben, gelten die Bezugszeiten als Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung.
    Für jüngere Personen gelten ab 1.1.2005 die Bezugszeiten als Beitragszeiten.
    Die Beitragszeiten, die Sie während eines Arbeitslosengeldbezuges erwerben, werden allerdings nur mit 70% der Beitragsgrundlage, die für die Bemessung des Arbeitslosengeldes herangezogen wurde, bewertet. Zeiten des Bezuges von Notstandshilfe werden mit 95 bzw. 92% von den 70% bewertet.
    Haben Sie nur auf Grund der Anrechnung des Partnereinkommens keinen Anspruch auf Notstandshilfe, können Sie - wenn Sie nach dem 31.12.1954 geboren sind - Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung erwerben. Für Personen, die vor dem 1.1.1955 geboren sind, gelten diese Zeiten als Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung.

  4. #4
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    引用 作者: edisonshaun8 查看文章
    Alles zum Arbeitslosengeld

    Alle unselbstständigen Erwerbstätigen und freien DienstnehmerInnen haben bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld. Allerdings nur, wenn ihr Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze von brutto 405,98 Euro (Stand 2015) lag.


    Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?

    Wie lange Sie Arbeitslosengeld bekommen können, hängt von folgenden Faktoren ab:

    • Wie lange Sie vor der Arbeitslosigkeit arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren (d.h. Sie müssen über der Geringfügigkeitsgrenze verdient haben).
    • Wie alt Sie sind, wenn Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld stellen.

    Wenn Sie zum ersten Mal Arbeitslosengeld brauchen

    Wenn Sie zum ersten Mal Arbeitslosengeld beantragen und über 25 Jahre alt sind, müssen Sie innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten nachweisen können.
    Wenn Sie schon öfter Arbeitslosengeld gebraucht haben

    Wenn Sie bereits einmal Arbeitslosengeld bezogen haben, gilt ein Antrag auf Arbeitslosengeld als wiederholte Inanspruchnahme. In diesem Fall bekommen Sie Arbeitslosengeld, wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate insgesamt 28 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung nachweisen können.
    Antrag stellen beim Arbeitsmarktservice

    Stellen Sie Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld am besten sofort und persönlich beim Arbeitsmarktservice, denn das Arbeitslosengeld wird Ihnen frühestens mit dem Tag der Antragstellung zuerkannt. Zuständig ist jenes Arbeitsmarktservice, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz bzw. Ihren ständigen Aufenthalt haben. Wenn Sie den Antrag zurückbringen, müssen Sie auch eine Arbeitsbescheinigung vorlegen, sofern Ihr Arbeitgeber die An- und Abmeldung nicht elektronisch via Internet abwickelt (ELDA).




    Die Arbeitsbescheinigung enthält Angaben zu:


    • Dauer und Art des Arbeitsverhältnisses
    • Beendigungsart und
    • Ansprüchen wie Kündigungsentschädigung

    Vom AMS erhalten Sie das Antragsformular. Darin finden Sie alle benötigten Dokumente aufgelistet.


    ACHTUNG!

    Die Art, wie Sie Ihren Job beenden, beeinflusst den Beginn des Arbeitslosengeldbezugs: Eine "schuldhafte" Beendigung (fristlose Entlassung) oder freiwillige Lösung des (freien) Dienstverhältnisses führt dazu, dass Sie für die ersten vier Wochen (28 Tage) kein Arbeitslosengeld erhalten.




    Wenn Arbeitslosengeld nicht sofort ausgezahlt wird

    In folgenden Situationen ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, auch wenn Sie grundsätzlich Anspruch darauf haben und der Antrag rechtzeitig gestellt wurde.
    Zum Beispiel:

    • wenn bei Beendigung des Dienstverhältnisses noch ein Resturlaub offen war
    • wenn Sie Kündigungsentschädigung erhalten
    • wenn wegen einer Erkrankung noch Entgeltfortzahlungspflicht des ehemaligen Dienstgebers besteht
    • während des Bezuges von Kranken- oder Wochengeld
    • während eines Auslandsaufenthaltes - sofern Sie nicht nachweislich im Ausland einen Arbeitsplatz suchen

    Während des Ruhenszeitraumes erhalten Sie keine Leistung, d.h. der Beginn des Bezuges wird verschoben. Die Bezugsdauer wird aber nicht verkürzt. Wenn Sie also einen Anspruch auf Arbeitslosengeld im Ausmaß von 20 Wochen haben, beginnen diese 20 Wochen erst nach Ende des Ruhens zu laufen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, Arbeitslosengeld als Vorschuss auf die Kündigungsentschädigung bzw. Urlaubsersatzleistung zu erhalten


    So wird das Arbeitslosengeld berechnet

    Der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes beträgt 55% des täglichen Nettoeinkommens, das sich aus der Beitragsgrundlage ergibt. Unter bestimmten Voraussetzungen bekommen Sie einen Ergänzungsbetrag bis 60% bzw. 80% des täglichen Nettoeinkommens. Und zwar dann, wenn der Grundbetrag niedriger als der Ausgleichszulagenrichtsatz ist.
    Familienzuschlag

    Kinder werden beim Arbeitslosengeld berücksichtigt. Jede zuschlagsberechtigte Person bekommt einen Familienzuschlag, der täglich € 0,97 beträgt. Außerdem haben Sie unter Umständen Anspruch auf einen Ergänzungsbetrag bis zu 80% des täglichen Nettoeinkommens.


    Kann ich zum Arbeitslosengeld dazu verdienen?

    Melden Sie dem AMS jede Erwerbstätigkeit. Tun Sie das nicht und werden Sie bei einer nicht gemeldeten Tätigkeit angetroffen, so wird unwiderlegbar angenommen, dass die Arbeit über der Geringfügigkeitsgrenze bezahlt wurde. Sie verlieren dadurch nicht nur das Arbeitslosengeld für die Dauer der Tätigkeit. Sie müssen sogar mit einer Rückforderung für zumindest 4 Wochen rechnen.
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    Sie können bis zur „Geringfügigkeitsgrenze“ dazu verdienen, ohne dass Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe gekürzt werden. 2015 beträgt diese Geringfügigkeitsgrenze 405,98 € brutto monatlich bzw. 31,17 € täglich.




    Auszahlung des Arbeitslosengeldes

    Sie erhalten das Arbeitslosengeld immer monatlich im Nachhinein, ca. um den 8. des Monats. Das AMS überweist Ihnen das Geld auf das Girokonto bzw. per Post. Dasselbe gilt für die Notstandshilfe.


    Abfertigung & Arbeitslosengeld

    Die Auszahlung einer Abfertigung hat keine Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld.


    Zeiten der Arbeitslosigkeit als Pensionszeiten

    Für Personen, die vor dem 1.1.2005 das 50. Lebensjahr vollendet haben, gelten die Bezugszeiten als Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung.
    Für jüngere Personen gelten ab 1.1.2005 die Bezugszeiten als Beitragszeiten.
    Die Beitragszeiten, die Sie während eines Arbeitslosengeldbezuges erwerben, werden allerdings nur mit 70% der Beitragsgrundlage, die für die Bemessung des Arbeitslosengeldes herangezogen wurde, bewertet. Zeiten des Bezuges von Notstandshilfe werden mit 95 bzw. 92% von den 70% bewertet.
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