如题,收到维也纳大学通知书,但不清楚这是语言班的zu还是预科的zu,还是要我入学前必须通过德语考试。
BESCHEID
über Ihren Antrag auf Zulassung zum Studium
Wien, am 27.09.2013
Aufgrund Ihres Antrags vom 07.05.2013 können Sie nach geltender Rechtslage zum Bachelorstudium Klassische Philologie zugelassen werden.
Die positive Ablegung folgender Leistung(en) wird Ihnen VOR der tatsächlichen Zulassung zum ordentlichen Studium vorgeschrieben:
Ergänzungsprüfung Deutsch
Sollte sich zum Zeitpunkt der tatsächlichen Zulassung zum ordentlichen Studium eine Änderung der Rechtslage ergeben, sind die dann erforderlichen Bedingungen zu erfüllen (z.B. Durchführung von Aufnahmeverfahren etc.).
Der/die mit Ihrem Antrag vorgelegte/n Nachweis/e der allgemeinen Universitätsreife ist/sind in Hinblick auf Inhalte und Anforderungen einem österreichischen Nachweis der allgemeinen Universitätsreife zwar gleichwertig, es fehlen jedoch einzelne Ergänzungen und/oder es fehlt der Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache. Daher war(en) die oben angeführte(n) Ergänzungsprüfung(en) vorzuschreiben.
Vorgelegte/r Nachweis/e: Reifeprüfung, China
Daher war spruchgemäß zu entscheiden.
Gesetzliche Grundlagen:
§ 63 Abs. 3 und 11, § 64 Abs. 1 sowie § 65 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002, BGBl. Nr. 120/2002 idgF.