回复: Re: 回复: AW: 领使馆出大笑话!!!
引用:
作者:
JXJ
Ja und Nein.
Je nach Zweck ist eine beglaubigte oder keine beglaubigte Vollmacht nötig. Hängt ab, wo und für was das verwendet wird. Genaues kann nur ein Jurist sagen, ich habe schon beides erlebt.
ich bin ein jurist
die antwort von mir daoben war nur eine sehr sehr sehr verkürzte version von vertretung.
generell braucht man keine begläubigte unterschrift für eine vollmacht
ich wüsste jetzt auch nicht wofür man eine braucht. wahrscheinlich eine unterschrift von einem ausländer, der sich nicht in eu befindet und man braucht für seine unterschrift eine begläubigung der botschaft oder so?
in diesem fall brauch man ja keine unterschrift, wenn der vertreter den pass (wenn ich mich recht erinnere, ist die unterschrift des besitzers auf der letzten seite) mitnimmt, und beide der botschaft vorzeigt, die echtheit der unterschrift ist ja leicht nachzuweisen.
wenn man dafür noch das gericht oder einen notar braucht... dann verfehlt das den sinn der vertretung:15: