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浏览完整版本 : 领使馆出大笑话!!!



pppccc
07-03-28, 22:25
今天我去领使观准备帮人办公证(还是认证我也搞不清).是别人用"委托书" 的方式托我办的.
想不到原来很简单的事情居然被拒绝了. 原因是: 委托人要亲自到领事馆办事人面前*签字*.????
我想怪了!!! 假如说, 委托人自己可以过来的话, 还需要我,及委托书吗?:20: :20:
这种自相矛盾的话简直让人笑掉大牙:20:
真是所谓的" 专业百痴"!!! Inkompetenz !!!
不仅如此... 还特没有礼貌, " 不收" ,"不收", "不收". 一脸的嚣张!
这种毫无理由及自相矛盾的拒绝方式(willkürliche Ablehnung )在奥地利办事处是禁止的.当然领事馆不属于奥地利的!!
在德语区以前也有过这样的笑话. 有个人从监狱里刚出来想找份工作. 人家不给, 理由是他没有户口纸. 他就到户口登记处要户口纸, 人家也不给, 理由是, 他没有工作.
这种不负责任的行为, 找借口把事情从一个单位推到另一个单位的" typisch Beamter"
应该: nachdenken!!!!
Ps:请不要删掉我的贴子, 多谢了. 本故事纯属真实,毫无构虚之心!!!

YoY
07-03-28, 22:48
对于你的遭遇表示同情,也给你一个建议
委托书本身如果要受法律保护,其本身就该先送去公证,如果授权人无法出面的话。意思是你朋友写委托说应该先送去notar公证,或者国内公证处公证,才有效,不是说写一份东西给你,上面有个签名就算数了。因为签名他可以,你也可以,路人也可以。哈哈

stern_yan
07-03-28, 22:57
富有中国特色的办事态度!~~ 生气是不能解决问题的,所以别生气了!

pppccc
07-03-28, 23:08
Mit dem selben Vollmacht habe ich Dokument sogar von Österreichem Gericht abgeholt!!! natürlich auch NUR mit einer Unterschrift reicht sie aus!
Wieso in Chinesicher Botschaft einmal hat diese Vollmacht nicht mehr funktioniert! Das heißt : chinesisches Gesetz ist viel strenger( notwendig???) oder viel besser als Österreiches oder Europäisches Gesetz??? sehr merkwürdig!!!

YoY
07-03-28, 23:15
中国使馆领馆同时适用中国和奥地利的法律。在中国,委托书,和授权书要经过公证或者司法机关认可,或者律师资格的第三方在场才有效,不是一个签名就可以的。你了解吗?

我的乞丐
07-03-28, 23:53
如果使馆能象ls的那么好好解释,告诉lz怎么个程序,我想lz也没有必要在这里发贴了!

pppccc
07-03-29, 17:06
Trotzdem vielen Dank für deine auführische Antwort.
Ich wollt deswegen hier mein bitteres Erlebnis erzähren, weil ich Alle Studenten Aufmerksamkeiten machen möchte, damit alle Studenten wiesen, die Behörde sind manchmal sehr willkürlich und unverantwötlich. Allerdings müssen sie auch nicht unbedingt kompent sein!

stressmich
07-03-30, 11:53
Trotzdem vielen Dank für deine auführische Antwort.
Ich wollt deswegen hier mein bitteres Erlebnis erzähren, weil ich Alle Studenten Aufmerksamkeiten machen möchte, damit alle Studenten wiesen, die Behörde sind manchmal sehr willkürlich und unverantwötlich. Allerdings müssen sie auch nicht unbedingt kompent sein!

mir ist auch ähnliches passiert, i feel you

zu vollmacht und unterschrift:
man braucht kein gericht, schon gar keinen notar, allein aus kostengründe
eine vollmacht zu vergeben ist ein privater akt, ist also ein vertrag zw. privaten leuten, wenn man möchte, dass ein anderer ihn rechtswirksam vertritt, brauch man ihn nur bevollmächtigen, sogar ohne an irgendeine form gebunden zu sein. eine unterschrift genügt

wenn die unterschrift gefälscht ist, dann haftet der handelnde

fazit: auch wenn man glaubt oder nicht, eine unterschrift genügt für eine vollmacht

JXJ
07-03-30, 11:56
wenn die unterschrift gefälscht ist, dann haftet der handelnde

fazit: auch wenn man glaubt oder nicht, eine unterschrift genügt für eine vollmacht
Ja und Nein.

Je nach Zweck ist eine beglaubigte oder keine beglaubigte Vollmacht nötig. Hängt ab, wo und für was das verwendet wird. Genaues kann nur ein Jurist sagen, ich habe schon beides erlebt.

stressmich
07-03-31, 01:11
Ja und Nein.

Je nach Zweck ist eine beglaubigte oder keine beglaubigte Vollmacht nötig. Hängt ab, wo und für was das verwendet wird. Genaues kann nur ein Jurist sagen, ich habe schon beides erlebt.

ich bin ein jurist

die antwort von mir daoben war nur eine sehr sehr sehr verkürzte version von vertretung.
generell braucht man keine begläubigte unterschrift für eine vollmacht
ich wüsste jetzt auch nicht wofür man eine braucht. wahrscheinlich eine unterschrift von einem ausländer, der sich nicht in eu befindet und man braucht für seine unterschrift eine begläubigung der botschaft oder so?

in diesem fall brauch man ja keine unterschrift, wenn der vertreter den pass (wenn ich mich recht erinnere, ist die unterschrift des besitzers auf der letzten seite) mitnimmt, und beide der botschaft vorzeigt, die echtheit der unterschrift ist ja leicht nachzuweisen.

wenn man dafür noch das gericht oder einen notar braucht... dann verfehlt das den sinn der vertretung:15:

pppccc
07-03-31, 13:09
mir ist auch ähnliches passiert, i feel you

zu vollmacht und unterschrift:
man braucht kein gericht, schon gar keinen notar, allein aus kostengründe
eine vollmacht zu vergeben ist ein privater akt, ist also ein vertrag zw. privaten leuten, wenn man möchte, dass ein anderer ihn rechtswirksam vertritt, brauch man ihn nur bevollmächtigen, sogar ohne an irgendeine form gebunden zu sein. eine unterschrift genügt

wenn die unterschrift gefälscht ist, dann haftet der handelnde

fazit: auch wenn man glaubt oder nicht, eine unterschrift genügt für eine vollmacht


Ich stimme dir total zu, weil ich mit der selben Vollmacht schon beim Österreichischen Gericht das Dokument abgeholt habe. Der österr. Richter hat nicht angezweifelt, dass diese Vollmacht nicht gültig sei.
Die Vollmacht wird durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die sog. Bevollmächtigung, begründet. Ihre Erteilung ist grundsätzlich formfrei.
General wird Vollmacht in Österreich akzeptiert, wenn sie mit einer Unterschrift von Vollmachtgeber unterzeichnet wird.

Schriftform (ist in § 126 GBG definiert. Sie ist gewahrt durch den Text einer Urkunde, die der Aussteller eigenhändig, d.h. handschriftlich unterschreibt.)wird im Österreichischen Recht insbesondere für Vollmachten verlangt, bei denen der Bevollmächtigte in Medezenische Eingriffe (§ (http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1904.html)1904Abs. 2 BGB) oder in Freiheitsentziehungen (§ 1906 Abs. 5 BGB) einwilligen soll oder eine Vertretung vor Gericht vorgesehen ist.
Kurzum: Der Bortschaftsachbearbeiter ist nicht kompent um diese Sache zu beantworten! Allein aus den Wörtern des Sachbearbeiters kann man darauf schließen, dass er willkürlich handelt, umgangsprachlich ausgedrückt: eingebildet, und er weist tatsächlich von NICHTS

pppccc
07-03-31, 13:50
Ich stimme dir total zu, weil ich mit der selben Vollmacht schon beim Österreichischen Gericht das Dokument abgeholt habe. Der österr. Richter hat nicht angezweifelt, dass diese Vollmacht nicht gültig sei.
Die Vollmacht wird durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die sog. Bevollmächtigung, begründet. Ihre Erteilung ist grundsätzlich formfrei.
General wird Vollmacht in Österreich akzeptiert, wenn sie mit einer Unterschrift von Vollmachtgeber unterzeichnet wird.

Schriftform (ist in § 126 GBG definiert. Sie ist gewahrt durch den Text einer Urkunde, die der Aussteller eigenhändig, d.h. handschriftlich unterschreibt.)wird im Österreichischen Recht insbesondere für Vollmachten verlangt, bei denen der Bevollmächtigte in Medezenische Eingriffe (§ (http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1904.html)1904Abs. 2 BGB) oder in Freiheitsentziehungen (§ 1906 Abs. 5 BGB) einwilligen soll oder eine Vertretung vor Gericht vorgesehen ist.
Kurzum: Der Bortschaftsachbearbeiter ist nicht kompent um diese Sache zu beantworten! Allein aus den Wörtern des Sachbearbeiters kann man darauf schließen, dass er willkürlich handelt, umgangsprachlich ausgedrückt: eingebildet, und er weist tatsächlich von NICHTS

stressmich
07-04-01, 00:52
Die Vollmacht wird durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die sog. Bevollmächtigung, begründet. Ihre Erteilung ist grundsätzlich formfrei.
General wird Vollmacht in Österreich akzeptiert, wenn sie mit einer Unterschrift von Vollmachtgeber unterzeichnet wird.

Ausgezeichnet!

nur gilt in österreich das ABGB, nicht BGB, hehe

in österreich ist generell jede art von vertrag formfrei, außer wenn gesetzlich anders geregelt ist

pppccc
07-04-01, 01:32
nur gilt in österreich das ABGB, nicht BGB, hehe

pppccc
07-04-01, 01:35
da hast du Recht. habe ich mir geirrt. Es sollt ABGB sein!
naja bin ich eben kein Jurist wie DU. hehe.
:76:

stressmich
07-04-01, 10:35
irrare humanum est :)

你能找到这些, 依靠法律据理力争已经很好很好了