恕我愚钝,“学生每学年需提供8个学分”这一条规定,我在Niederlassungs und Aufenthaltsgesetz中没有找到具体的德文条例。想请教各位专家,这个规定的具体位置及出自哪里?因为最近急用德文原文,谢谢大家了。
NAG DV (NAG Durchführungsverordnung)
7. für eine „Aufenthaltsbewilligung – Studierender“:
a) Aufnahmebestätigung der Universität, der Fachhochschule, der akkreditierten Privatuniversität oder des Universitätslehrganges;
b) im Fall eines Verlängerungsantrages ein schriftlicher Nachweis der Universität, Fachhochschule, akkreditierten Privatuniversität oder des Universitätslehrganges über den Studienerfolg im vorangegangenen Studienjahr, insbesondere ein Studienerfolgsnachweis gemäß § 75 Abs. 6 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I
Universitätsgeaetz 2002 §75 Abs.6:
(6) Die Universität hat einer oder einem ausländischen Studierenden ab dem zweiten Studienjahr auf Antrag der oder des Studierenden einen Studienerfolgsnachweis auszustellen, sofern sie oder er im vorausgegangenen Studienjahr positiv beurteilte Prüfungen im Umfang von mindestens 16 ECTS-Anrechnungspunkten (8 Semesterstunden) abgelegt hat.
传说中的陈先生,很感谢你的帮助。
看来还是得去学学怎么察看法律条款才行,比如这个NAG DV都不知道在那里。 还好世上还是有雷锋同志地~~再次感谢!
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